Liebe Mitglieder /-innen der SG Bad Mergentheim,
die Mitgliederversammlung der SG Bad Mergentheim findet in diesem Jahr wieder in Präsenz statt. Entsprechend der Vereinsordnung seht ihr in der Tagesordnung, dass dieses Jahr auch wieder die Wahl / Bestätigung des Vorstands ansteht. Wer sich mit einbringen will ist natürlich herzlich willkommen. Davon abgesehen freue ich mich euch mitteilen zu dürfen, dass alle bisherigen Vorstandmitglieder bereit wären weiterhin mitzuwirken. Alternativ zur Teilnahme habt ihr die Möglichkeit schriftlich durch die Einsendung von Stimmzetteln den Vorstand zu wählen oder eure Bereitschaft im Vorstand mitzuwirken anzukündigen. Ein Stimmzettel liegt diesem Schreiben bei. Bitte sendet diesen, sofern ihr am 24.03.23 nicht teilnehmen könnt, ausgefüllt bis 17.03.2023 an die Vereinsadresse Nellenburgstr. 11 zurück.
Tagesordnung der Mitgliederversammlung:
a.) Bericht des 1. Vorsitzenden
b.) Bericht der 2. Vorsitzenden
c.) Bericht des Schatzmeisters
d.) Bericht des Kassenprüfers
e.) Entlastung des Vorstandes u. des Schatzmeisters f.) Neuwahlen
g.) Änderungen an Satzung u. Finanzordnung h.) Danksagung
i.) Schlussworte
Zum Vorstand stellen sich als mögliche Funktionsträger:
Hannes Klöpfer |
als 1. Vorsitzender |
Birgit Sax |
als 2. Vorsitzende |
Karsten Dierolf |
als Schriftführer |
Rainer Jochum |
als Schatzmeister |
Sandra Pfeufer |
als Jugendwartin |
Alexander Wild |
als Beisitzer – IT |
Matias Weiß |
als Beisitzer – Mitgliederverwaltung |
Tilman Eichhorn |
als Beisitzer – allgemeine Aufgaben / Logistik |
Martina Hesslinger |
als 1. Kassenprüferin |
Sven Schnäbele |
als 2. Kassenprüfer |
Darüber hinaus schlägt der Vorstand Anpassungen im Bereich der Finanzordnung vor:
Paragraph 10:
-
Die festgesetzten Beiträge werden als Jahresbeitrag zur Jahresmitte fällig (Stichtag 1.7.).
-
Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgeblich.
-
Erfolgt ein Vereinseintritt nach dem 30.6. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.
-
Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.07. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
-
Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 30.06. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Es ist eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich Euro 5 zahlen.
-
Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 5 pro Mahnung erhoben.
Entlastung des Vorstands:
-> Wir schlagen die Entlastung des Vorstands vor.
Entlastung des Schatzmeisters:
-> Der Vorstand schlägt die Entlastung des Schatzmeisters vor.
Danke für die gute Zusammenarbeit. Es ist unser Verein – macht einfach mit!
Hannes Klöpfer
1.Vorsitzender